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Verhältnisswahl ... Ja wie nun?
#2
Hallo Voodoo,

prinzipiell gilt bei Wahllisten (in der Regel), nimmt ein Kandidat sein Recht nicht in Anspruch - aus welchen Gründen auch immer - wird er in Beachtung der Reihenfolge übersprungen. Im konkreten Beispiel verliert Liste 2 also keine Stimmen oder Mandate. Interessant wird es erst, wenn am Ende vielleicht nur drei Personen zur Verfügung stehen, vier jedoch vorgesehen waren (nach Stimmen und Liste). Je nach Wahlrecht und -system werden entweder nachträglich Kandidaten nominiert oder der Sitz wird im Verhältnis der nächsten Liste zugesprochen. Wenn ich mich nicht täusche, wäre das hier Liste 8.
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
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Nachrichten in diesem Thema
Verhältnisswahl ... Ja wie nun? - von voodoo44 - 18.06.2009, 21:19
Verhältnisswahl ... Ja wie nun? - von Neuklon - 19.06.2009, 08:45

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