25.06.2009, 18:23
Der Verlust des Welterbetitels ist gerade für eine der bedeutensten deutschen Städte und ihr Umland ein durch nichts zu umschreibendes Fiasko. Diesen staats- und landeskulturellen Absturz kann man in seiner Bedeutung nicht abschätzen, dabei kann man die landespflegerischen Aspekte und ökonomischen Konsequenzen schon fast unterschlagen.
Aber der Vorgang hat seine schleichende Genesis, jetzt Entsetzen allethalben, obwohl jedem klar sein musste, dass das Geschehene drohte. Hochmut kommt eben vor dem Fall!
Aber: Gibt es hier eine juristische Unzulänglichkeit, eine "Gesetzeslücke", die gar zur Unterwerfung bundesstaatlicher Interessen unter kommunalen Egoismus führt, ja sogar die völkerrechtliche Verbindlichkeit vom deutschen Staat geschlossener Verträge unterläuft?
Ich meine: Nein! Die Deutsche UNESCO Kommission ist ein e. V., die Welterbekonvention zwar von 186 Staaten unterschrieben , aber völkerrechtlich nicht multilateral bindend, die Richtlinien zur Aufnahme von Objekten in die Weltkulturerbeliste durch eine zwischenstaatliche Kommission sind eben "nur" Richtlinien etc. Nirgendwo also ein Anhaltspunkt, dass durch die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung und des Föderalismus die BR Deutschland innenpolitisch gezwungen würde, gegen eingegangene internationale Verpflichtungen zu verstossen.
Der Imageschaden ist unermesslich, da hätte man von den Dresdner Sachsen mehr Sensibilität für die Gesamtinteressen der Republik erwartet. Aber es gab eine demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger! Die war gefallen, da hilft auch keine Sophisterei im Nachgang.
Wer A zu mehr Rechten für den Bund in derartigen Fällen sagt, muss auch B zu gewollten verfassungsrechtlichen Einschränkungen des Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung sagen. Ist es das wert?
Aber der Vorgang hat seine schleichende Genesis, jetzt Entsetzen allethalben, obwohl jedem klar sein musste, dass das Geschehene drohte. Hochmut kommt eben vor dem Fall!
Aber: Gibt es hier eine juristische Unzulänglichkeit, eine "Gesetzeslücke", die gar zur Unterwerfung bundesstaatlicher Interessen unter kommunalen Egoismus führt, ja sogar die völkerrechtliche Verbindlichkeit vom deutschen Staat geschlossener Verträge unterläuft?
Ich meine: Nein! Die Deutsche UNESCO Kommission ist ein e. V., die Welterbekonvention zwar von 186 Staaten unterschrieben , aber völkerrechtlich nicht multilateral bindend, die Richtlinien zur Aufnahme von Objekten in die Weltkulturerbeliste durch eine zwischenstaatliche Kommission sind eben "nur" Richtlinien etc. Nirgendwo also ein Anhaltspunkt, dass durch die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung und des Föderalismus die BR Deutschland innenpolitisch gezwungen würde, gegen eingegangene internationale Verpflichtungen zu verstossen.
Der Imageschaden ist unermesslich, da hätte man von den Dresdner Sachsen mehr Sensibilität für die Gesamtinteressen der Republik erwartet. Aber es gab eine demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger! Die war gefallen, da hilft auch keine Sophisterei im Nachgang.
Wer A zu mehr Rechten für den Bund in derartigen Fällen sagt, muss auch B zu gewollten verfassungsrechtlichen Einschränkungen des Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung sagen. Ist es das wert?
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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