10.07.2009, 05:22
Zitat:Was den oft zitierten "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg" angeht: Wenn das Völkerrecht vorschreibt, dass man erst einen Atomangriff abwarten muss bevor man sich dagegen verteidigen darf (wozu es dann zu spät sein wird), dann sollte man nicht nur seine Angriffspläne sondern auch die Definition des Völkerrechts überdenken.Man muss keinen Atomschlag abwarten, um einen rechtmässigen Präventivschlag auszuführen.
Ein Beschluss des Sicherheitsrates ist gemäss UN-Charta ausreichend.
Ich rechne nicht damit, dass der Iran A-Waffen einsetzen wird, wenn es soweit ist, und ich rechne auch nicht mit einem israelischen Erstschlag.
Beides hätte unabsehbare Folgen.
So wie ich das verstehe, wäre dies ohnehin nicht Achmedinedjads Entscheidung, sondern die Chameneis.