21.07.2009, 16:32
Ich sprach aber ausdrücklich nicht alleine von Legalität (subsumiert Begriffe wie "rechtsstaatlich", "verfassungskonform"), sondern auch von der anderen Seite der Demokratie: Repräsentation und Legitimität. Ist die Verfassung in den Augen des Volkes nicht wirklich legitim, erfüllt sie ihren demokratischen Zweck nicht.
Und wenn wir nur einseitig die legale Komponente betrachten, wird es ganz schwer aus unserer Sicht Diktaturen wie z.B. die DDR zu verurteilen, die meistens sehr legal handelten (weswegen auch nur ganz wenige Handlungen in der BRD strafrechtlich belangt werden konnten).
Und wenn wir nur einseitig die legale Komponente betrachten, wird es ganz schwer aus unserer Sicht Diktaturen wie z.B. die DDR zu verurteilen, die meistens sehr legal handelten (weswegen auch nur ganz wenige Handlungen in der BRD strafrechtlich belangt werden konnten).