23.07.2009, 14:26
riverpirate schrieb:Und wie sieht es da mit dem Straftatbestand der Gotteslästerung aus? Ist das nicht so was ähnliches wie geistige und körperliche Beugehaft?Bleib bitte beim Thema und worüber redest Du hier eigentlich? Blasphemie als Straftatbestand gibt es nur in einigen Ländern mit Staatsreligionen, z. B. dem Islam. Hier agiert der Staat, nicht die Religion. Unser Strafrecht kennt das nicht. § 166 StGB spricht davon, dass z. B. weltanschauliche Verunglimpfungen geahndet werden, wenn sie geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören. Beabsichtigst Du das?:confused:
Gehört dieser § nicht auf den Müllhaufen, nach all den heutigen Erkenntnissen und was wir hier im Forum gelernt haben,:" man darf die Bibel nicht wörtlich nehmen"?
Kann man da überhaupt lästern wenn eh alles nicht stimmt was in der Bibel steht?
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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