23.08.2009, 18:39
Hier wird der "Aufenthaltsvertrag" von 1954 gemeint sein, der den alliierten Streitkräften u.a. zusicherte, auf unbegrenzte Zeit militärische Standorte in Deutschland zu betreiben. Von deutscher Seite aus gab es keine Möglichkeit zur Kündigung.
Das hat sich 1990 geändert, seither existiert ein Kündigungsrecht mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist.
Genaueres entnehmt ihr bitte den offiziellen Verlautbarungen:
Auswärtiges Amt - Truppenstationierungsrecht
Das hat sich 1990 geändert, seither existiert ein Kündigungsrecht mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist.
Genaueres entnehmt ihr bitte den offiziellen Verlautbarungen:
Auswärtiges Amt - Truppenstationierungsrecht
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
Hubert Reeves