16.09.2009, 21:55
cthulhu1987 schrieb:Unsinn, KEIN Verfassungsrichter hat den Einsatz von V-Männern VERBOTEN. WO hast du solchen Kokolores her?!Es fällt mir zwar schwer einem Fachmann für Kokolores derart zu widersprechen, aber ich wage es einfach mal.
Zitat:3. a) Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, ergeben.