27.09.2009, 23:56
Detlef05 schrieb:Das mag ja alles sein, eine Entschuldigung ist es nicht. Zumal der geschilderte Fall wohl über den Tatbestand "Nächtlicher Ruhestörung" als Folge zu lauter Musik oder laut singender Partygäste weit hinausgeht.Weil es Partygäste rechter Gesinnung waren, ist die Ruhestörung also anders einzuschätzen? Also bitte.
Detlef05 schrieb:Aber eigentlich ist das sekundär. Auch ich lebe im ländlichen Raum, das unterscheidet doch aber meine Sicherheitsbedürfnisse und die zu beachtenden Ansprüche nicht von denen der urbanen Bevölkerung.Das ist aber nuneinmal nur mit einem finanziellen Mehraufwand in der gleichen Art und Weise zu bewerkstelligen. Aber wie schon gesagt, gibt es mit Sicherheit auch einen Bedarfsplan für eure Landkreise, da könnt ihr nachschauen. Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, warum mehr Geld ausgegeben werden sollte, nur damit Ruhestörungen umgehend abgearbeitet werden können.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.