28.09.2009, 15:58
Die rechtlichen Grundlagen dafür, sind schon ein paar Jährchen alt... (ich glaube in Bayern seit 1990)
Der sog. Unterbindungsgewahrsam bzw. Präventivgewahrsam ist nur ein schönerer Euphemismus für Vorbeugehaft.
Der sog. Unterbindungsgewahrsam bzw. Präventivgewahrsam ist nur ein schönerer Euphemismus für Vorbeugehaft.