30.09.2009, 19:50
Zitat:Wir wissen beide ziemlich genau, warum du die entsprechende Formulierung benutzt hast.Warum?
Zitat:Das "einfachste deutsche Wort dafür" ist aber weder der juristisch korrekte Begriff, noch wäre es sprachlogisch nachvollziebar. Ein Gewahrsam ist nunmal keine Haft.Juristisch ist es nicht korrekt, korrekt! Aber Juristensprache hat nichts mit Alltagssprache zu tun. In der, nach Duden, ist "Haft" nämlich der Oberbegriff für "1. Arrest, Gefangenschaft, Gewahrsam; (Rechtsspr.): Verwahrung;"
Es ist, umgangssprachlich, also egal ob ich von einem Gewahrsam rede oder von einer Haft.
Juristisch gibt es da einen Unterschied, habe ich auch nicht bezweifelt .