09.06.2004, 19:37
Das ist natürlich ein starkes Stück, aber das zu ändern, ist nicht so leicht. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, müsste man alle Abschreibungen von Verlusten aus Unternehmensbeteiligungen verbieten. Das kann man aber so einfach nicht machen, damit würde man den Kaufmann (oder die Gesellschaft) ja zwingen, dauerhaft einen falschen Wert für sein Vermögen in seinen Büchern zu führen. Und genau das darf ja nicht sein, die Buchführung soll ja Aufschluss über die finanzielle Situation des Unternehmens geben.
Aber da würde ich gerne mal mit jemand reden, der ein bisschen mehr vom deutschen Bilanzierungs- und Steuerrecht versteht, meine Kenntnisse sind da auch nicht so glorreich.
Aber da würde ich gerne mal mit jemand reden, der ein bisschen mehr vom deutschen Bilanzierungs- und Steuerrecht versteht, meine Kenntnisse sind da auch nicht so glorreich.
Antennen hoch, Luken dicht, Klar zum Gefecht !!
Der Motor brüllt,
der Fahrer lacht -
schon wieder ´n VW plattgemacht
Der Motor brüllt,
der Fahrer lacht -
schon wieder ´n VW plattgemacht