11.10.2010, 22:38
Kostas schrieb:Aber was ist mit ein Volksbegehren? In Tempelhof haben wir auch w?hlen durfen...wieswo nicht in Stuttgart?
Weil wir bereits gew?hlt haben - wir haben eine Regierung gew?hlt und die hat das Projekt beschlossen. Wenn du ein Bauvorhaben anmeldest und eine Baugenehmigung bekommst, dann w?rde es dir ja auch nicht gefallen, wenn dein Nachbar durch eine Sitzblockade in deiner Einfahrt den Baubeginn verhindert. Die Gegner von Stuttgart 21 haben ein Demonstrationsrecht, d. h. sie d?rfen sich neben die Baustelle stellen und ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck bringen. Aber niemand hat das Recht, den Bau zu blockieren und die Erf?llung rechtsg?ltiger Vertr?ge zu verhindern.
Von einem Volksbegehren kann hier keine Rede sein. Es ist normal, dass die Gegner eines solchen Vorhabens lauter schreien als die Bef?rworter und 30.000 Demonstranden ist eine recht gro?e Zahl - aber im Vergleich zur Gesamtbev?lkerung oder auch nur zur Zahl der Wahlberechtigten in Baden-W?rttemberg handelt es sich doch um eine Minderheit.