11.10.2010, 22:54
Aslan schrieb:Weil wir bereits gew?hlt haben - wir haben eine Regierung gew?hlt und die hat das Projekt beschlossen. Wenn du ein Bauvorhaben anmeldest und eine Baugenehmigung bekommst, dann w?rde es dir ja auch nicht gefallen, wenn dein Nachbar durch eine Sitzblockade in deiner Einfahrt den Baubeginn verhindert. Die Gegner von Stuttgart 21 haben ein Demonstrationsrecht, d. h. sie d?rfen sich neben die Baustelle stellen und ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck bringen. Aber niemand hat das Recht, den Bau zu blockieren und die Erf?llung rechtsg?ltiger Vertr?ge zu verhindern.Zum Thema Volksbegehren gibt es auch unter Verfassungs- und Verwaltungsjuristen unterschiedliche Ansichten. Interessant, dass Paul Kirchhof sich in seiner Ablehnung desselben in Baden-W?rttemberg nicht auf der Landesverfassung, sondern auf Stuttgart 21 als Bundesangelegenheit bezogen hat. Die Schwaben sollen einfach nicht zust?ndig sein.
Von einem Volksbegehren kann hier keine Rede sein. Es ist normal, dass die Gegner eines solchen Vorhabens lauter schreien als die Bef?rworter und 30.000 Demonstranden ist eine recht gro?e Zahl - aber im Vergleich zur Gesamtbev?lkerung oder auch nur zur Zahl der Wahlberechtigten in Baden-W?rttemberg handelt es sich doch um eine Minderheit.
Aber das ist ja auch egal, wenn eine veritable Mehrheit im L?ndele das Bauprojekt bef?rwortet, dann braucht man ja die paar Schreih?lse in einem Volksentscheid nicht zu f?rchten, oder?
Im ?brigen geht es hier um ein ?ffentlich-rechtliches Bauvorhaben und nicht um den Zaun oder den Anbau des Nachbarn als privatrechtliche Angelegenheit. Baurecht ist eben nicht Baurecht!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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