12.10.2010, 08:40
Detlef05 schrieb:Zum Thema Volksbegehren gibt es auch unter Verfassungs- und Verwaltungsjuristen unterschiedliche Ansichten. Interessant, dass Paul Kirchhof sich in seiner Ablehnung desselben in Baden-W?rttemberg nicht auf der Landesverfassung, sondern auf Stuttgart 21 als Bundesangelegenheit bezogen hat. Die Schwaben sollen einfach nicht zust?ndig sein.
Aber das ist ja auch egal, wenn eine veritable Mehrheit im L?ndele das Bauprojekt bef?rwortet, dann braucht man ja die paar Schreih?lse in einem Volksentscheid nicht zu f?rchten, oder?
Im ?brigen geht es hier um ein ?ffentlich-rechtliches Bauvorhaben und nicht um den Zaun oder den Anbau des Nachbarn als privatrechtliche Angelegenheit. Baurecht ist eben nicht Baurecht!
Wenn die Schwaben nicht daf?r zust?ndig sind...
Dann ein Bundesweit Volkbegehren machen!
?ffentlich- Rechtlich...
Also wenn man (die Regierung) beschlie?t aus dem Schwarzwald Grundst?cke zu machen haben wir nichts zu sagen?
Kostas leidet an Parhanoia...also vorsichtig!!!