21.10.2010, 01:33
Kostas schrieb:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f?r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G?ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.Mit dem 3. Oktober 1990 war die Einheit Deutschlands vollendet.
Was war "vor" der Vollendung der Einheit?
Wann hat denn das deutsche Volk, nach der Vollendung der deutschen Einheit "frei" f?r oder gegen diese Verfassung beschlossen?
Den Weg dazu bereitete der Beschluss der Volkskammer der DDR in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 ?ber den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG der BR Deutschland nach Artikel 23 GG.
Vertraglich wurde das geregelt im Einigungsvertrag vom 6. September 1990.
Das ging flott, was ...
Also waren "davor" das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene GG der BR Deutschland und die Verfassung der DDR von 1974. Danach nur noch das GG.
Dann folgte das, was ich oben schrieb.
Fazit: Kein Verfassungsentwurf = kein Referendum = kein F?r oder Wider, ergo das Grundgesetz ist die Verfassung.
In Russland ist die Verfassung (Konstituzia) das osnovnoj zakon, das Grundgesetz der F?deration, zwei unterschiedliche Bezeichnungen f?r die gleiche Rechtsgrundlage. So auch anderswo! Und eben hierzulande!
Deine Informationsquelle kann diesen Widerspruch aber aufl?sen: Sie schafft die politischen Mehrheiten, die zur Erarbeitung eines Entwurfs der Verfassung und f?r ein Referendum n?tig sind. Und schwupps sind wir beim Artikel 146!
Oder ganz einfach: Das deutsche Volk hat verfasungsrechtlich nichts entschieden, weil es nichts zu entscheiden gab!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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