03.11.2010, 22:32
pandera schrieb:Hallo HappyRentner ich kann Dir nur zustimmen. Das deckt sich mit meiner Auffassung. Es ist schon eine Zumutung und im Widerspruch zur Aufgabe des Staates, das der Staat Kirchensteuer einzieht. Diese Festlegung geschah unter Kohl. Bl?hm hat sie durchgesetzt.Ich stehe ebenfalls f?r eine Abschaffung der Kirchensteuer, aber auch aller staatlichen Zuwendungen an die Kirchen mit der Begr?ndung auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.
Gru? pandera
Aber weder Bundeskanzler Kohl noch Arbeitsminister Bl?hm hatten auch nur das Geringste damit zu tun.
Rechtsgrundlage f?r die Erhebung der Kirchensteuer ist Art. 140 GG in Fortschreibung der entsprechenden Regelungen der Weimaer Reichsverfassung von 1919.
Das Problem l?sst sich nur durch eine GG-?nderung oder die verfassungsbegr?ndete Bestimmung der Bundesrepublik als laizistischer Staat l?sen. Davon sind wir weit entfernt!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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