03.11.2010, 22:39
Hallo Kostas. Es gef?llt mir, wie Du es darlegst. Ich habe mit mal den Artikel 5 des GG angesehen. Er ist ja bindend f?r die Meinungsfreiheit.
(1) "Jeder hat das Recht,seine Meinung in Wort ,Schrift und Bild frei zu ?u?ern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zug?nglichen Quellen zu unterrichten"......
Schon im Absatz (2) erfolgt die Einschr?nkung.
(2)" Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze",....
Damit ist T?r und Tor f?r die Einschr?nkung ge?ffnet. Weil mit der Formulierung im Absatz (2) die Meinungsfreiheit eine Auslegungssache wird. Diese Auslegung kann sehr schmerzhaft werden f?r denjenigen, der seine Meinug frei ?u?ert nach Abschnitt(1) . Damit ist f?r mich klar, es gibt in der Realit?t keine absolute Meinungsfreiheit. Ihr sind gesetzliche Fesseln angelegt. Gru? pandera
(1) "Jeder hat das Recht,seine Meinung in Wort ,Schrift und Bild frei zu ?u?ern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zug?nglichen Quellen zu unterrichten"......
Schon im Absatz (2) erfolgt die Einschr?nkung.
(2)" Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze",....
Damit ist T?r und Tor f?r die Einschr?nkung ge?ffnet. Weil mit der Formulierung im Absatz (2) die Meinungsfreiheit eine Auslegungssache wird. Diese Auslegung kann sehr schmerzhaft werden f?r denjenigen, der seine Meinug frei ?u?ert nach Abschnitt(1) . Damit ist f?r mich klar, es gibt in der Realit?t keine absolute Meinungsfreiheit. Ihr sind gesetzliche Fesseln angelegt. Gru? pandera