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Meinungsfreiheit: Wo ist die Grenze?
#49
Aslan schrieb:Die veralteten Richtlinien bestehen darin, dass nach dem geltenden Recht nur ein souver?ner Staat einem anderen den Krieg erkl?ren kann wenn von diesem eine Aggression ausgeht. Das Problem ist, dass wir es im 21. Jahrhundert eben mit einem diffusen Feind wie AlQaeda zu tun haben. Wenn ein solcher Feind, der aus Einzelpersonen und kleinen Gruppierungen besteht, die aus dem Untergrund operieren und nicht zu fassen sind, einen Staat bedrohen, oder wenn ein Staat diese Terroristen verdeckt unterst?tzt, dann sieht das V?lkerrecht keine Handhabe dazu vor - weil das V?lkerrecht unter ganz anderen weltpolitischen Umst?nden entstand und diese neue Bedrohung damals ganz einfach nicht ber?cksichtigt wurde weil daran noch nicht zu denken war.

Ein Gesetz oder eine Verfassung ist aber nie unbegrenzt g?ltig sondern nur, so lange sie zeitgem?? ist. Viele wichtige Elemente des deutschen Grundgesetzes und des Strafrechts zielen darauf ab, nie wieder eine nationalsozialistische Diktatur entstehen zu lassen - weil sie 1949 vor eben diesem Hintergund verabschiedet wurden. Dort hat man aus der Geschichte gelernt; warum sollte nicht auch das V?lkerrecht an die ver?nderten Bedrohungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden ? Indem z.B. der Angriff auf einen Staat der nachweislich terroristische Angriffe unterst?tzt oder die Kriegsf?hrung zur Verhinderung von V?lkermord (wie in Ex-Jugoslawien geschehen und im Sudan und einigen anderen Staaten dringend notwendig) legitimiert wird.
Sehr sch?n. Nur Deine Neudefinition des V?lkerrechts ebnet eben den Weg zum Staatsterrorismus, der sich gegen einen diffusen Feind in allgemeiner Beliebigkeit richtet. Das ist momentan der Fall.
Und weil niemand dazu in der Lage ist, zu definieren, was ein "diffuser Feind" als V?lkerrechtssubjekt ist, gibt es auch keine "moderne" Charta der Vereinten Nationen. Deine Vorstellungen sind nicht ein neues V?lkerrecht, sondern Willk?r in internationalen Beziehungen. Genau das, was z. B. im Irak und in Afghanistan praktiziert wurde. Du brauchst Dich also nicht zu beschweren!
Im Gegenteil: Du kannst Dich gl?cklich dar?ber sein, dass das V?lkerrecht weitestgehend ein Recht ohne wirklich durchsetzbare Sanktionen ist und sich selbst unter diesen Bedingungen einige Staaten ihm verweigern. So u. a. die USA und Russland.
Die Erw?hnung des GG ist ein Eigentor. Unser Grundgesetz kommt seit 1949 nahezu unver?ndert daher, auch die deutsche Einheit hat keine Spuren hinterlassen. Gerade im Hinblick auf aktuelle nationale Entwicklungen k?nnte es eine Modernisierung gut gebrauchen.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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Meinungsfreiheit: Wo ist die Grenze? - von Gelöscht - 27.10.2010, 10:43
Meinungsfreiheit: Wo ist die Grenze? - von Gelöscht - 01.11.2010, 12:03
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