24.11.2010, 13:42
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz von 1990 mit seinen Ver?nderungen zur?ckgewiesen.
Insbesondere sah das Gericht keinen Verstoss gegen die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten, die gentechnisch ver?nderte Pflanzen anbauen wollen, best?tigte die Haftungsregelungen, die Anbauregularien und das Standortregister.
Ich begr??e die Entscheidung.
Insbesondere sah das Gericht keinen Verstoss gegen die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten, die gentechnisch ver?nderte Pflanzen anbauen wollen, best?tigte die Haftungsregelungen, die Anbauregularien und das Standortregister.
Ich begr??e die Entscheidung.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
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