25.01.2011, 12:49
Ein allgemeines Recht auf Sezession würde ich so nicht befürworten. Ein grundsätzliches hingegen schon. Was sind dabei die Unterschiede?
Dabei ist auf die bisherigen Fakten abzustellen: Sind die bisher in einem Staatsverband vereinigten Teile freiwillig in diesem oder sind sie Teil einer Eroberung? Entstehen bei einer Sezession lebensfähige Länder? Zu fragen ist auch, was der eigentliche Grund für eine Sezession ist und wer sie anstrebt. Wenn es nur eine Gruppierung ist, die ihrerseits die Sezession anstrebt, um z.B. eine genehme Regierung einzurichten, im schlechtesten Fall eine wie auch immer geartete Diktatur, weil sie selbst nicht an eine Mehrheit kommt, dann ist eine solche Sezession abzulehnen. Ist aber eine möglicherweise ethnisch geschlossene Gruppierung der Diskriminierung durch eine Mehrheit im Staate unterworfen, kann die Sezession vertretbar sein. Man sieht, Allgemeingültigkeit kann hier nicht formuliert werden. Einzelfallbetrachtung ist angesagt.
Dabei ist auf die bisherigen Fakten abzustellen: Sind die bisher in einem Staatsverband vereinigten Teile freiwillig in diesem oder sind sie Teil einer Eroberung? Entstehen bei einer Sezession lebensfähige Länder? Zu fragen ist auch, was der eigentliche Grund für eine Sezession ist und wer sie anstrebt. Wenn es nur eine Gruppierung ist, die ihrerseits die Sezession anstrebt, um z.B. eine genehme Regierung einzurichten, im schlechtesten Fall eine wie auch immer geartete Diktatur, weil sie selbst nicht an eine Mehrheit kommt, dann ist eine solche Sezession abzulehnen. Ist aber eine möglicherweise ethnisch geschlossene Gruppierung der Diskriminierung durch eine Mehrheit im Staate unterworfen, kann die Sezession vertretbar sein. Man sieht, Allgemeingültigkeit kann hier nicht formuliert werden. Einzelfallbetrachtung ist angesagt.