12.05.2011, 13:20
Detlef05 schrieb:Hier las ich, dass es gar bis 1767 eine Kindstaufe im Mutterleib verstorbener Frauen gab.
http://www.wunschfee.com/inhalt/taufe-1/...iche-taufe
Aber mich würden in diesem Zusammenhang eher zwei andere Fragen interessieren:
- Wieviel Jahre müssen eigentlich zwischen den Verbrechen einer Ideologie/Konfession/Religion etc. und ihrem Heute liegen, damit es historisch und für die Gegenwart als irrelevant bezeichnet werden darf?
- Ist nicht eigentlich die Zwangstaufe Religionsunmündiger (Kinder unter 14 Jahren) grundsätzlich abzulehen bzw. überhaupt nicht erst vorzunehmen?
PS: Auch hier gibt es einen Hinweis auf das Problem der Kindstaufe im Mutterleib.
http://www.lepramuseum.de/07s29.pdf
Ich wäre auch sehr dafür, wenn man sich erst im mündigen Alter für eine Glaubensrichtung entscheiden könnte.