13.05.2011, 09:45
Detlef05 schrieb:Gut, das Urteil ist gesprochen, ...... aber noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision angekündigt. Ob der Angeklagte diese überhaupt noch erlebt, ist angesichts seines Gesundheitszustandes fraglich.
Detlef05 schrieb:Der Nachgeschmack bleibt.Mir ist nicht ganz klar, was mit "Nachgeschmack" gemeint ist. Findest du das Urteil zu mild? Oder ist die Aussetzung der Untersuchungshaft deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt? Oder meinst du etwas ganz anderes, das mir gerade nicht in den Sinn kommt?