21.06.2011, 21:06
Imago schrieb:Die Frage darf erlaubt sein inwiefern es zum öffentlichen Auftrag der Grundversorgung gehört, Apps für all die mobilen Platformen zu entwickeln (bzw. entwickeln lassen).Genau das wird ja das Gericht zu entscheiden haben.
Das mobile Internetangebot von Tagesschau und Co. sind imho ausreichend. Der ganze extra Luxus und Komfort durch extra Softwarelösungen ist doch nix wofür man Steuergelder verschwenden muss.
Im übrigen werden ja keine Steuergelder, sondern Gebühren dafür genutzt. Und da wiederum ist zu fragen, warum ein kostenfreies Informationsangebot im Textformat für Smartphone-Benutzer nicht zur Grundversorgung gehören soll, wenn die Zeitungsverlage ansonsten ihre Informationsangebote als E-Paper für mobile Endgeräte nur im kostenpflichtigen Abonnement anbieten wollen.
Aber natürlich: Alle werden sofort gegen diesen "Luxus" sein, wenn im Gegenzug die Rundfunkgebühren sinken. Das aber kann ich mir nicht vorstellen.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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