24.06.2004, 13:50
Raptor schrieb:Wenn sich aber jemand aktiv an einem Kind vergreift, so gehört dieser für den Rest seines Lebens eingebuchtet
Das halte ich kriminalpolitisch für ungeschickt. Zumindestens auf Mord bzw. Vergewaltigung mit Todesfolge müssen grundsätzlich höhere Strafen stehen, als auf "normale" Sexualdelikte.
Denn wenn der Täter sowieso lebenslänglich bekommt, dann sinkt seine Hemmschwelle sein Opfer zur Verdeckung der Tat zu ermorden.
=> Man müsste in diesem Falle für Mord die Todesstrafe wieder einführen, was aber am Verhältnismässigkeitsgrundsatz scheitern würde.
=> Auf sexuellen Missbrauch/Vergewaltigung muss eine zeitige Freiheitsstrafe stehen.
Gewisse Leute gehören in einen Käfig... :mad:
Freiheitsstrafe nicht unter 10 jahren wäre nicht schlecht...