22.07.2011, 09:53
Beton schrieb:Aus diesem Grund wurde ja vermutlich auch die Vergaberichtlinie erfunden, dass der günstigste Anbieter den Zuschlag bekommen muss.nein, afaik kann die Vergabe entweder an das billigste oder das "wirtschaftlich günstigste Angebot" erfolgen. Bei letzterem können andere Faktoren(Qualität, Umweltbilanz, Mindestlohn, etc) mit berücksichtigt werden.
Aber da dies alles bei der Ausschreibung genauestens dargelegt werden muss, ist das natürlich wesentlich komplizierter und arbeitsaufwendiger.(und das eine oder andere juristische Fettnäpchen ist sicher auch dabei)
Beton schrieb:Leider ist die Richtlinie oft zu starr und undifferenziert. So würde ich mir zum Beispiel wünschen, dass vorrangig lokale Anbieter berücksichtig würden, aber genau das widerspricht wiederum EU-Recht.absolut.
irgendwie lief/läuft ja auch ein Verfahren zu Modernisierung der EU-Rechtlinie meine ich. Wär glatt mal interessant zu sehen was daraus geworden ist.