25.06.2004, 14:08
Hi
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
Zitat:GG Art 4Natürlich darf man dabei keine muslimische Frau gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen als Ausdruck der Unterdrückung. Entscheidet sich aber eine muslimische Frau selber ein Kopftuch tragen zu wollen, soll sie das tun, auch in der Schule. Ich denke, dadurch werden die Schüler nicht missioniert, höchstens tolleranter.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
mfg
tdd
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