26.07.2011, 13:48
Nein, wer den Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung befürwortet, befürwortet praktisch auch den Einsatz gegen das eigene Volk.
Wer wird denn im Einsatzfall jeweils konkret die Grenzziehung zwischen Verfassungssouverän und "Terrorist/Terrorverdächtigem" herstellen und mit welcher Legitimation?
Die Intentionen der Mütter und Väter des GG hinsichtlich des Einsatzes von Streitkräften hatte durchaus einen historischen Sinn und aktuellere Berechtigung denn je. Gerade auch unter den besonderen Maximen einer Freiwilligenarmee.
Und was den Einsatz der Streitkräfte im Inland zum Katatrophenschutz länderübergreifend angeht, da ist Art. 35 GG hinlänglich klar und völlig ausreichend.
Wer wird denn im Einsatzfall jeweils konkret die Grenzziehung zwischen Verfassungssouverän und "Terrorist/Terrorverdächtigem" herstellen und mit welcher Legitimation?
Die Intentionen der Mütter und Väter des GG hinsichtlich des Einsatzes von Streitkräften hatte durchaus einen historischen Sinn und aktuellere Berechtigung denn je. Gerade auch unter den besonderen Maximen einer Freiwilligenarmee.
Und was den Einsatz der Streitkräfte im Inland zum Katatrophenschutz länderübergreifend angeht, da ist Art. 35 GG hinlänglich klar und völlig ausreichend.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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