26.07.2011, 19:40
Grundlage für ein Parteienverbot ist, dass die FDGO durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet ist. Das erscheint mir bei Holocaustleugnern nicht gegeben zu sein. Also nein.
Abgesehen davon ist das Leugnen natürlich immer noch gesetzwidrig und die entsprechenden Personen werden sich demzufolge irgendwo vor Gericht wiederfinden.
Abgesehen davon ist das Leugnen natürlich immer noch gesetzwidrig und die entsprechenden Personen werden sich demzufolge irgendwo vor Gericht wiederfinden.