21.08.2011, 18:37
SchinTeth schrieb:Ich sehe was du meinst, aber dennoch besteht wohl berechtigter Zweiffel, dass eine Person 500 berechtigte Klagen aufweisen kann...
Ja, genau darauf begründete ich ja auch meinen Zweifel. Vor allem klagt der "normale" Mensch (keine Ahnung, was in dem Zusammenhang normal ist ) ja eigentlich nur dann, wenn er selbst betroffen ist. Kann es wirklich sein, dass eine einzige Person von 500 verschiedenen angeblich verfassungswidrigen Sachen gleichzeitig betroffen ist? Kaum. Falls wirklich jemand 500 berechtigte Verfassungsklagen aufweisen KANN, dann hat er gezielt das gesamte Gesetzeswerk danach durchsucht.