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Bundesfinanzhof regelt Mwst. an Imbissbuden
#7
Beton schrieb:Ich denke mal keine. Kein Gericht, auch nicht unsere höchsten, haben die Kompetenz, Gesetze zu erlassen. Das ist in der Gewaltenteilung begründet.
eben. Die fragliche steuerliche Abgrenzung zwischen "Essenslieferung" und "Restaurantleistung" ist ja letztlich keine Erfindung der Richter, sondern beruht auf den Gesetzen irgendeiner vergangenen Regierung.
Jetzt die Richter als durchgeknallt zu bezeichnen, weil sie die undankbare Aufgabe haben zu entscheiden wie das Gesetz denn nun in der Praxis auszusehen hat, ist ungerecht und trifft die falschen Leute.

Beton schrieb:Eine viel zu komplizierte Regelung, die das Steuerrecht weiter verschlimmert. Einfacher und besser wäre es, das Kulturgut Currywurst und das Recht darauf ins Grundgesetz aufzunehmen. Wenn jeder Bürger das Grundrecht auf eine kostenlose Currywurst pro Tag hat, ist die Frage der Mehrwertsteuer darauf obsolet. Wink
um Himmels willen, wenn ich mir ausmale welche bürokratischen Ungetüme unsere Verwaltung entwerfen würde, um sicherzustellen dass jeder auch nur seine eine tägliche Currywurst in Anspruch nimmt :eek::p
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Bundesfinanzhof regelt Mwst. an Imbissbuden - von Imago - 25.08.2011, 11:34

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