09.10.2011, 13:29
Beton schrieb:Es gibt in unserem Land ja auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die, grob umrissen, die Pflicht des Arbeitgebers bezeichnet, zum Wohlergehen der Mitarbeiter Sorge zu tragen. Warum sollte - im übertragenen Sinn - nicht ein Internetprovider (bzw. der Betreiber sozialer Netzwerke, Foren, usw.) ebenfalls verpflichtet werden, zum Wohlergehen seiner Kunden und Nutzer Sorge zu tragen? Nicht dass ich erwachsene Menschen bzw. die sorgeberechtigten Eltern Minderjähriger von ihren Pflichten vollständig entbinden wollte, aber genauso wie es falsch ist, den Betreibern im Netz die gesamte Aufsichtspflicht zuzuweisen, ist es auch falsch, die gesamte Aufsichtspflicht bei den Nutzern zu sehen. Ich meine, ALLE Beteiligten sollten ihren Anteil daran tragen, dass missbräuchliche Nutzung unterbunden wird.Kein Widerspruch.
Aber die Aufsichtspflicht für Deine minderjährigen Kinder hast nun einmal Du, davon entbindet Dich keine wie auch immer geartete Fürsorgepflicht eine Internet-Providers.
Für das Wohlergehen jener, die sich über sein Angebot vernetzen und dies gar kostenfrei nutzen, ist ein Online-Anbieter gleicht recht nicht zuständig.
Wenn Du da aber mehr als bisher für nötig hälst (was ich gut nachvollziehen kann), dann erkläre auch, wie und wann Du das erreichen willst.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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