09.10.2011, 18:03
Detlef05 schrieb:Für das Wohlergehen jener, die sich über sein Angebot vernetzen und dies gar kostenfrei nutzen, ist ein Online-Anbieter gleicht recht nicht zuständig.Wohlergehen im weitesten Sinne ist auch der Schutz der Daten jener, die sich über sein Angebot vernetzen. Dafür ist der Online-Anbieter sehr wohl zuständig. Und wäre er es nicht, wäre es höchste Zeit, das zu ändern.