04.01.2012, 12:40
Moses schrieb:Der Hinweis aufs BVerfG bezog sich auf den Vorschlag einer Klage vorm EuGH im Vergleich mit der Praxis deutscher Politiker, unliebsame Entscheidungen nicht politisch zu treffen sonder in Karlsruhe klären zu lassen.Mit den einschlägigen Grundsatzdokumenten der EU gibt es diesen klaren Rahmen und Grenzen.
Was mir vorschwebt sind klare Grenzen, in denen sich die politischen Rahmenbedingungen der Mitgliedsstaaten bewegen sollten und die Pressefreiheit als Wesenselement des freiheitlichen Staates gehört meines Erachtens dazu.
Diese Grenzen kann die EU vorgeben auch ohne den EuGH anzurufen (darüber hinaus wäre diese Vorgabe auch sinnvoller als eine Bananen-Grümmungs-Verordnung)
Welche Institutionen dazu wie aktiv werden könnten, wurde ebenso gesagt.
Nur jetzt aber nicht kneifen oder sich ewig im Kreise drehen: Schwebt Dir vor, dass Ungarn aufgrund der innenpolitischen Entwicklung wegen gravierender Differenzen zur EU-Ordnung aus dieser ausgeschlossen werden sollte? Dann sag das doch einfach!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein