13.01.2012, 16:23
Detlef05 schrieb:Wo gebietet den Völkerrecht die Abhaltung konfessionellen Religionsunterrichtes und nach welchen Kriterien? Anspruch auf staatlich gestützte, religiöse Unterweisung ist doch kein Menschenrecht!Das Reichskonkordat(Staatskirchenvertrag) zwischen Dtl. und dem Vatikan beinhaltet dass Religionsunterricht als Lehrfach an der Schule unterrichtet wird. Das einige Bundesländer dem nicht nachkommen ist ergo ein Bruch dieses völkerrechtlich gültigen Vertrages - ergo ein Widerspruch zum Völkerrecht.
Allerdings wurde das alles vom Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärt.
(weil Verfassung > Völkerrecht - Details finden sich sicher bei Wikipedia &Co., hab ich auch nicht im Kopf)