13.01.2012, 16:46
Cicero12 schrieb:Also ist nur das Völkergewohnheitsrecht für die Staaten verbindlich und nicht das Völkerrecht an sich, richtig ?nein, zum Völkerrecht gehört neben dem dem Gewohnheitsrecht auch noch völkerrechtliche Verträge. Zu jedem völkerrechtlichen Vertrag wird hier in Deutschland ein Gesetz formuliert der diesen Vertrag in innerstaatliches Recht transformiert. Das ganze ist dann natürlich auch verbindlich.
Wenn ja gibts eigentlich Unterschiede zwischen den beiden?