13.01.2012, 21:46
Imago schrieb:nein, zum Völkerrecht gehört neben dem dem Gewohnheitsrecht auch noch völkerrechtliche Verträge. Zu jedem völkerrechtlichen Vertrag wird hier in Deutschland ein Gesetz formuliert der diesen Vertrag in innerstaatliches Recht transformiert. Das ganze ist dann natürlich auch verbindlich.
Es gibt aber auch noch das Recht, UN Resolutionen zu ignorieren, siehe Israel.