23.01.2012, 11:35
Detlef05 schrieb:Der Begriff "Egoistengen" ist dort nicht umsonst in Anführungszeichen gesetzt, a) weil er ein hypothetischer Begriff, eine erbgenetische Hilfskonstruktion ist und b) die genetischen Grundlagen der Vererbung von Homosexualität unklar sind
Immerhin machst Du hier Humangenetik zum entscheidenden Antwortbestandteil auf eine jursitische Frage., da richtet sich die Gegenfrage eben an Dich und nicht Wikipedia!
Leider bist Du auf meine anderen Einwände nicht eingegangen.
Denn Homosexualität kann man ebensowenig verbieten, wie man ungewollt kinderlos gebliebene Paare zur IVF gestzlich zwingen kann.
PS: Bis dato hat übrigens noch niemand auf Deine Umfrage geantwortet....
Ja stimmt, es hat noch niemand geantwortet, ich werte das also so, dass der § 175 StGb völlig utopisch und unsinnig war und sich heute keiner mehr vorstellen kann, die HS unter Strafe zu stellen, denn sonst hätten ja welche mit Ja gestimmt, da dies nicht passiert, gehe ich stillschweigend davon aus, dass alle die HS in der Gesellschaft akzetieren, solange mir hier nicht das Gegenteil beweisen wird mfg
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa