23.01.2012, 21:59
Detlef05 schrieb:Aber irgendwie sind wir folgerichtig unter Bezug auf "Beschimpfung religiöser Bekenntnisse" bei Meinungsfreiheit angekommen. Diesen Begriff hast Du mit einem Absolutheitsanspruch versehen.
Wer diesen dann umsetzen will, muss sich in seinem Umfeld oder anderswo dann ggf. einen Raum dafür suchen, wo er meint, diesen umsetzen zu können. Mich wird er dort nicht antreffen.
Man kann in einer Demokratie doch alles fordern sogar die Todesstrafe das ist doch alles kein Problem .
Wenn man das nicht dürfte würde man ja ein Grundrecht einschränken was so einfach nicht geht.
Idealerweise wäre völlige Meinungsfteiheit richtig mit Ausnahme der Verleumdung die strafbar bleiben sollte
Bei Beleidigungen ist das immer so eine Sache weil das meistens Tatsachrnbehauptungen sind
Wenn ich zb zu jemanden sage, dass der und der ein Arschloch ist und das entspricht den Tatsachen ist das keine Ehrverletzung mehr, weil der Mensch der ein Arschloch im wirklichem fall ist, ja auch als echtes Arschloch keine Ehre mehr hat.
Hier geht es aber noch nicht mal darum sondern um Bedchimpfungen, da kann es schon ausreichen wenn ich es wütend verurteilt das das Christentum homophob ist
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa