27.01.2012, 17:38
mgrasek100 schrieb:Das haben die Grünen doch gesagt, es soll um den Satz der " sexuellen Identität" im Katalog des Art. 3 GG erweitert werdenDa steht a) aber nichts explizit von Homosexualität und b) hat das nicht das Geringste mit Deinen Strafrechtsüberlegungen zu tun.
siehe www.artikeldrei.de
mgrasek100 schrieb:PS.: Ich werde nicht unsachlich aber ein öffentlioches Forum muss die Meinungsfreiheit nach dem GG garantieren, da gibts Urteile drüber, dass virtuelle Hausrecht kann nur angewendet werden, wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, siehe Urteil LG Frankfurt. und LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99..Du bist auf GT nicht in Deiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, hast Dich aber auch anderen Meinungen zu stellen.
zu Hofer http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to..._id=172647
Also ich habe meine Meinung mitgeteilt und möchte nur nich diskriminiert werden.
Im übrigen ist dieses Forum ein Online-Board mit Nutzungsregeln, auf deren Grundlage Dir die Administratoren oder von ihnen Beauftragte, sehr wohl Hausverbot erteilen können, weil sie "virtuelles Hausrecht" ausüben können. Das hast Du ihnen zugestanden! Durch die Registrierung! Dein Berufung auf das genannte Urteil greift nicht!
Meinungsfreiheit im Online-Chat findet ihre Grenzen in den Forenregeln! Lies sie nochmal, bevor Du Dich erregst!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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