11.02.2012, 20:12
Beton schrieb:Das möchtest du so, wir sind hier aber nicht bei "wünsch dir was".
Doch. Ich habe das auch versucht zu erläutern. Gleichzeitig habe ich eingeräumt, dass ein paar Ewiggestrige das nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Insofern überrascht mich deine Argumentation nicht.
Soso. Und natürlich bist DU es, der entscheidet, wer in diesem Fall als "normal" zu gelten hat und wer nicht. War klar.
Stimmt, der Inhalt des GG ändert sich nicht. Wohl aber der Bereich, auf den es Anwendung findet. Gegebenenfalls muss dann das GG an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Das war bereits mehr als einmal der Fall.
Das entspringt deiner Phantasie. Das GG stellt die Ehe unter besonderen Schutz. Von Mann und Frau steht da nichts. Sobald die Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern zugelassen udn anerkannt würde, stünde sie sofort ebenfalls unter dem besonderen Schutz der Verfassung, ohne dass diese dafür noch geändert werden müsste.
Es steht dort im Gegensatz zu anderen Verfassungen tatsächlich nichts von Mann und Frau
Es gibt sogar eine Begründung in den Kommentaren wonach man auf die Begrifflichkeit " Keimzelle" verzichten wollte, weil das in der Weimarer negativ behaftet war bzw jett so angesehen wird, denn eine Familie sollte nicht als Voraussetzung der biologischen Fortpflanzung dienen
Auch ohne Kinder gibt es Familien
Naja es wird sich zeigen in ein Verfassungsrichter mal so mutig ist, zu fordern oder zu verlangen das die civil unions als Ehe angesehen angesehen werden müssen
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa