12.02.2012, 04:51
Phoenix schrieb:Ich glaube, Du begehst gerade den klassischen Fehler, öffentliche und veröffentlichte Meinung zu verwechseln.
Ein grundlegendes Verständnis des Grundgesetzes scheint bei Dir auch nicht vorhanden zu sein.
Das Grundgesetz ist nicht dazu da, um sich an "veränderte Bedingungen" anzupassen, sondern um Auswüchsen der gesellschaftlichen Bedingungen entgegenzuwirken.
Die Entwertung von Ehe und Familie ist Bestandteil mancher totalitären Ideologien. Artikel 6 dient dazu, dem einen Riegel vorzuschieben.
Der einfache Gesetzgeber kann nicht den Inhalt der Verfassung abändern, indem er einfach die Begriffe umdefiniert.
Das ist gelinde gesagt Unsinn, alleine schon nach Art 20 sieht das GG eine demokratische Grundstruktur vor
Nur der Artikel 1 und 20 dürfen nach Art 79
Abs 3 nicht geändert werden
Alle anderen schon.
Durch die EU sind nun in Teilen des Strafrechtes ( unter denen auch § 182 StGB und die Definition Kind der EUA BIS 18 j fällt) und des AGGA GESETZES also Zivilrechtes Teil der Charta der Grubdrechte geworden die auch die sexuelle Identität als Grundtecht vorsehen und dchützen
Es wäre daher nicht mehr möglich Homosexuelle einerseits zivilrechtlich durch die AGG einerseits in Schutz zu nehmen und andererseits aber paradoxerweise zwar es Richtlinien gegen Diskriminierung gibt die nach dem in Art 23 festgelegten subsidaritätsprinzips nicht ausgehebelt können es andererseits aber dann wieder Strafgesetze gegen Homosexuelle gibt.
So was nennt man dann ein Paradoxum also eine Ungleichbehandlung die wiederum nach Art 3 GG verfassungswidrig wäre.
Du kannst eben nicht rechtfertigen das man theoretisch am Arbeitsplatz als Schwulen nicht diskriminieren darf, wohl aber beim Verkehr strafrechtlich verfolgen darfst
Siehe auch Anwalt Winkler http://www.frag-einen-anwalt.de/EU-Austr...73331.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefe...pic=173142
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa