17.03.2012, 00:23
Eine sehr interessante Sache, die das Leistungsschutzrecht mit betrifft:
Ein Bekannter will dann anfangen Urheberrechtsklagen im Namen der Betroffenen gegen Zeitungen zu führen, wenn diese zB Bilder von Unfällen veröffentlichen, da diese dann zu Zahlungen an die Urheber des Unfalles zu zahlen verpflichtet sind.
Er will den Zeitungen dann vorwerfen mit dem Schaden anderer Geld zu verdienen, also Urheberrechtsklau zu betreiben.
Zeitungen zahlen nichts den Urhebern. Sie veröffentlichen etwas zu dem sie nichts beigetragen haben, haben Gewinne daraus und verlangen noch von Dritten dafür Urheberrechtsgebühren. Die Künstler die diese Werke geschaffen haben wurden nicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.
Bin mal gespannt, ob er damit durchkommt.
Rechtlich dürfte er fast auf sicherer Seite stehen
Ein Bekannter will dann anfangen Urheberrechtsklagen im Namen der Betroffenen gegen Zeitungen zu führen, wenn diese zB Bilder von Unfällen veröffentlichen, da diese dann zu Zahlungen an die Urheber des Unfalles zu zahlen verpflichtet sind.
Er will den Zeitungen dann vorwerfen mit dem Schaden anderer Geld zu verdienen, also Urheberrechtsklau zu betreiben.
Zeitungen zahlen nichts den Urhebern. Sie veröffentlichen etwas zu dem sie nichts beigetragen haben, haben Gewinne daraus und verlangen noch von Dritten dafür Urheberrechtsgebühren. Die Künstler die diese Werke geschaffen haben wurden nicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.
Bin mal gespannt, ob er damit durchkommt.
Rechtlich dürfte er fast auf sicherer Seite stehen