17.03.2012, 09:22
Slowmotion schrieb:Eine sehr interessante Sache, die das Leistungsschutzrecht mit betrifft:Selten liest man derart Abwegiges!
Ein Bekannter will dann anfangen Urheberrechtsklagen im Namen der Betroffenen gegen Zeitungen zu führen, wenn diese zB Bilder von Unfällen veröffentlichen, da diese dann zu Zahlungen an die Urheber des Unfalles zu zahlen verpflichtet sind.
Er will den Zeitungen dann vorwerfen mit dem Schaden anderer Geld zu verdienen, also Urheberrechtsklau zu betreiben.
Zeitungen zahlen nichts den Urhebern. Sie veröffentlichen etwas zu dem sie nichts beigetragen haben, haben Gewinne daraus und verlangen noch von Dritten dafür Urheberrechtsgebühren. Die Künstler die diese Werke geschaffen haben wurden nicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.
Bin mal gespannt, ob er damit durchkommt.
Rechtlich dürfte er fast auf sicherer Seite stehen
Bekannte kannst Du haben.
Die Sache ist ganz einfach: Verklagt dieser mich in dem von Dir genannten Sinne, zeige ich ihn wegen Herbeiführung und Begünstigung von Straftaten an.
Die "Urheber" von Unfällen haben nämlich dann das Geschehen bewusst und gezielt herbeiführen müssen, damit ihr "Werk", was zudem auch für ihre Opfer ein "schutzwürdiges Gut" wäre, Urheberrechtsschutz erlangen könnte verbunden mit Sachbeschädigung und u. U. Körperverletzung, vielleicht gar mit Todesfolge.
Das Ganze ist so unsinnig, dass man besser auf juristische Debatten mit diesem Bekannten verzichtet.
Im übrigen wäre der Adressat einer solchen "Klage" der falsche, das Gericht würde deshalb die Klage zurückweisen und man müsste dem Klagenden gleich noch eins aufbrummen wegen offensichtlicher Missachtung des Gerichts. Denn Klageempfänger wäre der Fotograf. Aber was solls, das Ganze ist eine unsinnige Albernheit.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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