19.03.2012, 10:03
Ich pick mir fürs erste mal eine Frage raus:
Die Aufgabe der Ausfertigung von Bundesgesetzen wird gerne kleingeredet und auf seine Unterschrift beschränkt. Hier steht der BuPräs allerdings ganz gewollt zwischen Parlament und Verfassung. Das Parlament, als einziges direkt legitimiertes Verfassungsorgan, quasi als höchst-legitimiertes, kennt nur eine Beschränkung - das Grundgesetz und hier ist die Aufgabe des BuPräs eindeutig der Schutz der Verfassung.
Detlef05 schrieb:Wo siehst Du denn Aufgaben des Bundespräsidenten, die für die Berechtigungs des Amtes sprechen? In seiner jetzigen Form ist es obsolet!
Die Aufgabe der Ausfertigung von Bundesgesetzen wird gerne kleingeredet und auf seine Unterschrift beschränkt. Hier steht der BuPräs allerdings ganz gewollt zwischen Parlament und Verfassung. Das Parlament, als einziges direkt legitimiertes Verfassungsorgan, quasi als höchst-legitimiertes, kennt nur eine Beschränkung - das Grundgesetz und hier ist die Aufgabe des BuPräs eindeutig der Schutz der Verfassung.
Der Herr gebe mir Kraft, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.