19.03.2012, 10:34
Moses schrieb:Ich pick mir fürs erste mal eine Frage raus:Da wird m. E. nichts kleingeredet, sondern die realen Umstände beschrieben. Denn ist der Bundespräsident tatsächlich der Meinung, ein Gesetz sei grundgesetzwidrig, so bleibt als letzte Instanz ggf. das Bundesverfassungsgericht. Er ist kein Garant der Verfassung.
Die Aufgabe der Ausfertigung von Bundesgesetzen wird gerne kleingeredet und auf seine Unterschrift beschränkt. Hier steht der BuPräs allerdings ganz gewollt zwischen Parlament und Verfassung. Das Parlament, als einziges direkt legitimiertes Verfassungsorgan, quasi als höchst-legitimiertes, kennt nur eine Beschränkung - das Grundgesetz und hier ist die Aufgabe des BuPräs eindeutig der Schutz der Verfassung.
Um ein Gesetz in Kraft zu setzen oder zu Fall zu bringen, bräuchte es der Unterschrift des Bundespräsidenten nicht. Hier ist geltendes Recht reformbedüftig.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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