19.03.2012, 12:29
Detlef05 schrieb:Hast Du das Zitat willentlich aus dem Kontext gerissen?
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung im Sinne der Artikel 62 ff. GG, aber nicht die deutsche Politik.
Dann könnten ja alle anderen Politiker nach Hause gehen.
Und gerade ein Bundespräsident, sofern er dann frei ist von parteipolitischen Gnaden und direkt gewählt, könnte durchaus eigene Akzente in der Politik setzen.
Welcher Kontext??
Art 65 GG ist eindeutig und da steht kein Wort von Richtlinien der Politik der Bundesregierung!
Im Gegenteil neben dem sog. Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz) fällt dem Kanzler auch noch die sie sog. Kompetenz-Kompetenz zu. D.h. Der Kanzler hat auch die Freiheit selbst zu entscheiden, welches Thema er "zur Chefsache" erklärt.
Aber selbst wenn Du Art. 62 mit hineinziehst (63 u. 64 sind in dem Zusammenhang eher irrelevant) - wo bitte machst Du denn den Unterschied zwischen deutscher Politik und Politik der Bundesregierung fest?
Der Herr gebe mir Kraft, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.