09.06.2012, 07:08 
		
	
	HappyRentner schrieb:Was ist mit der Hartz 4 Familie.
Ich glaube, da kann ich helfen: Hartz 4 Familien sind ausdrücklich vom Bezug des Betreuungsgelds ausgenommen. Besser gesagt: Sie haben zwar Anspruch, dieser wird allerdings mit den Regelsätzen verrechnet, sodass sie leer ausgehen.

 
 

 
