25.07.2012, 10:12
Der sog.Hiv Erlass wurde nicht ganz abgeschafft, auch werden für HIV POS Einzelzellen vorgesehen
Eine vernünftige Regelung:
Seltsam, dass man nicht einfach mal in die Erlasse schauen kann!
Es gibt noch andere Bundesländer, etwa Bayern die fast genau die gleichen Vorschriften haben und das ist auch gut so, da man als Gefangener eine Strafe abzusitzen hat, aber keine Todesstrafe!
Die Neuregelung hat was bewirkt, es ist aber wohl das Gegenteil, was sich viele erhoffen, denn die Verantwortung wurde einfach verlagert.
Nunmehr liegt die Verantwortung und der Ermessensspielraum bei den einzelnen Anstelten und auch der mögliche Schadensersatz bei einer Infektion..
Am NRW Erlass selber wurde so gut wie nichts geändert, weiterhin müssen Häftlinge - nun ganz allgemein - gefragt und informiert werden, ob sie mit HIV POS in eine Zelle wollen, da ansonsten die Standardvarianze " Einzelzelle" ansteht.
Auszug aus dem seit Juni gültigen Erlass in NRW
"Widersprechen Inhaftierte schriftlich einer gemeinschaftlichen Unterbringung mit Inhaftierten, bei denen eine Kennzeichnung des Personalblattes mit der Bemerkung "Infektionsgefahr bei Blutkontakt" erforderlich ist, soll dem im Regelfall Rechnung getragen werden..."
Der Rest ist nachzulesen in
Justiz NRW sowie FEA " Zwangsouting .." RA Bade
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-der-...92459.html
Das ganze ist im Stragvollzugsgesett sowie im bundesweiten Infektionsgesetz § 36 sogar kodifiziert geregelt
Eine vernünftige Regelung:
Seltsam, dass man nicht einfach mal in die Erlasse schauen kann!
Es gibt noch andere Bundesländer, etwa Bayern die fast genau die gleichen Vorschriften haben und das ist auch gut so, da man als Gefangener eine Strafe abzusitzen hat, aber keine Todesstrafe!
Die Neuregelung hat was bewirkt, es ist aber wohl das Gegenteil, was sich viele erhoffen, denn die Verantwortung wurde einfach verlagert.
Nunmehr liegt die Verantwortung und der Ermessensspielraum bei den einzelnen Anstelten und auch der mögliche Schadensersatz bei einer Infektion..
Am NRW Erlass selber wurde so gut wie nichts geändert, weiterhin müssen Häftlinge - nun ganz allgemein - gefragt und informiert werden, ob sie mit HIV POS in eine Zelle wollen, da ansonsten die Standardvarianze " Einzelzelle" ansteht.
Auszug aus dem seit Juni gültigen Erlass in NRW
"Widersprechen Inhaftierte schriftlich einer gemeinschaftlichen Unterbringung mit Inhaftierten, bei denen eine Kennzeichnung des Personalblattes mit der Bemerkung "Infektionsgefahr bei Blutkontakt" erforderlich ist, soll dem im Regelfall Rechnung getragen werden..."
Der Rest ist nachzulesen in
Justiz NRW sowie FEA " Zwangsouting .." RA Bade
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-der-...92459.html
Das ganze ist im Stragvollzugsgesett sowie im bundesweiten Infektionsgesetz § 36 sogar kodifiziert geregelt
Merkel und die FDP sind gut für ein mächtiges Deutschland in Europa