29.07.2012, 03:27
Beton schrieb:Mit anderen Worten: Der Stiftung fehlte ja irgendwie nichts. Etwas anderes ist es, wenn konkret jemand Geld verliert und es wird gefunden.sprich, solange der Bestohlene nicht merkt, dass er bestohlen wurde, ist das für dich legal? Wunderbar, das öffnest allen möglichen Gaunereien ja Tür und Tor :p
korrekter wäre wohl zu sagen, die Stiftung kannte (vermutlich) nicht den genauen Umfang des vermachten Vermögens. Vermutlich gabs nur eine Blanko-Anweisung a la: "Alles was wir haben geht zur Stiftung X". Ergo konnte man auch nicht feststellen, dass etwas fehlte.
Beton schrieb:Man kann es auch noch auf andere Weise sehen: ... < verstecker Mangel und so>...wow, was für schlitzohrige Verrenkungen.
man kann es auch anders sehen. Du setzt dich wissentlich über den letzten Willen einer Verstorbenen hinweg, lachst ihr ins Gesicht und steckst ihr Geld in die eigene Tasche. Könnte man auch ganz einfach als billigen, niederträchtigen Diebstahl betrachten