07.09.2012, 20:33
Unser Grundgesetz ist Klasse und jeder der geschützten Paragraphen hat auch seinen Sinn. Das hat viel mit der Vergangenheit Deutschlands zu tun. Verbrecher kommen auch nicht Frei, weil es das Grundgesetz gibt, sondern weil die Ermittler Fehler gemacht haben. Wir leben nun einmal in einem Rechtsstaat und dazu gehört, dass sich auch die Ermittlungsbehörden an bestimmte Dinge zu halten haben. Wenn Straftäter also frei kommen, weil Ermittler Fehler gemacht haben, dann liegt die Schuld bei den Ermittlern und nicht beim Grundgesetz.
Die Abschaffung der Totesstrafe ist legitim. Niemand hat das Recht das Leben eines anderen zu beenden, egal was dieser vorher gemacht hat. Tötet man einen Mörder, ist man selbst ein Mörder. Die Tötung eines Menschen wird nicht besser, nur weil dieser vorher einen Menschen getötet hat. Ein zweiter Grund ist, dass es auch Fehlurteile gibt und Unschuldige ins Gefängnis kommen. Eine Freiheitsstrafe kann man jederzeit aufheben. Einen Menschen, den man vorher getötet hat, kann man nicht mehr zum Leben erwecken.
Die Abschaffung der Totesstrafe ist legitim. Niemand hat das Recht das Leben eines anderen zu beenden, egal was dieser vorher gemacht hat. Tötet man einen Mörder, ist man selbst ein Mörder. Die Tötung eines Menschen wird nicht besser, nur weil dieser vorher einen Menschen getötet hat. Ein zweiter Grund ist, dass es auch Fehlurteile gibt und Unschuldige ins Gefängnis kommen. Eine Freiheitsstrafe kann man jederzeit aufheben. Einen Menschen, den man vorher getötet hat, kann man nicht mehr zum Leben erwecken.